Mitgiederversammlung 2021
Ulm, 30. September 2021, Veröffentlicht am 2. Oktober 2021
Es ist ein Antrag zur Mitgliederversammlung eingegangen, diese auch als Hybridlösung anzubieten.
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Eine Hilfestellung zur Einwahl kann am 9. Oktober 2021 von 10.00Uhr bis 17:00 Uhr erfolgen. Oder im Vorfeld nach Absprache vorher.
Mitgliederversammlung mit Hybridlösung
am 09. Oktober 2021, 19:30 Uhr im Saal der Autobahnraststätte Seligweiler, Seligweiler 1, 89081 Ulm-Seligweiler
Sall, den Haupteingang vom Restaurant benützen
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Bericht des Vorstandes
4. Bericht des Kassenwartes
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Pause
8. Wahl des Vorstandes
9. Haushaltsplan 2021
10. Satzungsänderung
11. Eingegangene Anträge
Es ist ein Antrag zur Mitgliederversammlung eingegangen, diese auch als Hybridlösung anzubieten.
12. Verschiedenes
Hinweise:
Nach der geltenden Corona Verordnung hat sich ein Mitglied für eine Hybridlösung entschieden
Für viele Vereine steht im Frühjahr die nächste Mitgliederversammlung an. Die aktuellen behördlichen Auflagen und Vorgaben machen die Durchführung als Präsenzveranstaltung nahezu unmöglich. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020 Erleichterungen für die Vereine geschaffen. Das Gesetz wurde zwischenzeitlich ergänzt und ermöglicht unter anderem eine virtuelle Mitgliederversammlung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1) sowie Beschlussfassungen ganz ohne Versammlung (§ 5 Abs. 3) trotz fehlender Satzungsgrundlage.
Vorerst gelten diese Erleichterungen bis zum 31.08.2022.
Quelle:
https://www.wlsb.de/corona/rechtliche-fragestellungen
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